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Aufnahmeprozeduren und notwendige Unterlagen Für die Bewerbung zum Studieneintritt oder zum Übertritt von einer anderen Hochschule, müssen per Fax (007/812 543 54 32) folgende Dokumente vorgelegt werden: b) Kopie des Abiturzeugnisses bei einem Eintritt in das 1. Studienjahr; c) Nachweis des Studiumsfortschritts mit dem Nachweis über bestandenen Prüfungen, bei einem Übertritt von einer anderen Hochschule in ein höheres Studienjahr (nicht möglich in das 6.Studienjahr); d) Kopie aller Seiten des Reisepasses; e) Kopie des Studienbuches; f) aktuelles Gesundheitsattest. Die Unterlagen b) bis c) müssen in
russischer Übersetzung vorgelegt und von der Botschaft oder
einem Konsulat der Russischen Föderation beglaubigt werden. Liegen die o.a. Dokumente vor und wird der Aufnahme- bzw. der Übertrittsantrag positiv beschieden, so kann der Vertrag zwischen Akademie und Studenten über die Ausbildung unterzeichnet werden. Nach Bezahlung der Studiengebühren, erfolgt die offizielle Registrierung für das Studium. Studenten die in der englischsprachigen Fakultät studieren, erhalten eine offizielle Bestätigung über die Immatrikulation. Diese Unterlagen sind Grundlage für die Erteilung des Einreisevisums. Ausländer, die das Studium in der englischsprachigen Fakultät beginnen wollen, müssen vorher eine Prüfung abzulegen. Im Falle des Nichtbestehens wird angeraten die Abteilung „Vorbereitungskurs“ zu besuchen und anschließend in der englischsprachigen oder der russischsprachigen Abteilung zu studieren.
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